Wie kann ich mich vor Fake-Angeboten auf Kleinanzeigenmärkte im Internet schützen?

von Sören M.Fey und Vera Rümberg

VWenn Privatkäufe auf Kleinanzeigenmärkten als Versand abgewickelt werden sollen, ist nicht auszuschließen, dass Kunden Opfer eines Betruges werden könnten. Keine Ware und die vorausbezahlte Kohle is wech. Die Ruhrbazille hat Vorschläge erarbeitet, um die Glaubwürdigkeit eines Anzeigenangebots bei vereinbarter Vorkasse zu steigern! Allerdings: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht!

Sie sind auf einen Deal in einem Anzeigenportal getroffen und warten auf ihre Ware? Simpel gedacht, ist es erst mal naheliegend, dass die Sendung entweder verloren gegangen ist oder noch gar nicht erst versendet wurde. Wenn aber dann der angebliche Verkäufer auf elektronische Anfragen (Email oder Kontaktmöglichkeiten der Kleinanzeigenplattform) nicht reagiert, liegt es leider nahe, dass Sie möglicherweise Opfer eines Betruges geworden sind.

Privatverkäufe sind natürlich immer am besten privat vor Ort abzuwickeln. Als Kunde besuchen Sie die Verkaufsperson, nehmen den Artikel in Augenschein und nehmen die Ware gegen Barzahlung mit. Aber manchmal ist der Wohnort der Verkäufer einfach zu weit, um die Ware persönlich abzuholen. Da bleibt nur der Versand! Und somit aber auch die Gefahr, Opfer von Fake-Angeboten zu werden.

Fake-Verkaufsangebote tummeln sich gerne auf Kleinanzeigenmärkte, wo sie dann zum Versand angeboten werden. Fake – Verkaufspersonen haben es nicht nur auf kleinere Plattformen abgesehen, sondern agieren auch auf renommierte Plattformen wie eBay Kleinanzeigen oder Markt.de. Sie bieten Artikel an, die sie gar nicht besitzen, oder besitzen, aber nicht beabsichtigen zu versenden. Die meisten Kunden akzeptieren die Bedingungen, dass erst nach Zahlungseingang die Ware versendet wird. Das ist grundsätzlich, wenn wir mal kurz nicht an Betrug denken, aus Anbietersicht verständlich, da es natürlich umgekehrt eben auch Halunken gibt, die Zahlungen nach Wareneingang nicht anzuweisen. Aus Kundensicht sollten wir trotzdem genau überlegen, ob wir in Vorkasse treten wollen.

eRecht 24 warnt vor dem sog. Vorkassentrick:

„Häufigster Trick von Betrügern ist, von den Käufern Vorkasse zu fordern. Ist die Ware bezahlt, ist der Verkäufer oft nicht mehr auffindbar und liefert nicht. Wenn das Geld weg ist und Sie als Käufer nicht einmal einen vollständigen Namen oder eine Anschrift des Verkäufers haben wird es schwer, die Ware zu erhalten oder das Geld zurück zu bekommen.“ (Quelle)

Wenn Sie sich, wie wahrscheinlich die meisten, auf die weit verbreiteten Vorkassenbedingungen einlassen, gilt es noch mal genau, die Authentizität der Anzeige ins Visier zu nehmen:

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