Wie kann ich mich vor Fake-Angeboten auf Kleinanzeigenmärkte im Internet schützen?

  zurück zu Seite 2:  

 

Vorschläge Authentizitätprüfungen

Natürlich sind Zahlungsdienstleister mit Käuferschutz immer die beste Methode. eBay Kleinanzeigen bietet einen neuen Käuferschutz bereits an. Viele Menschen wollen das Geld per Banküberweisung, weil sie z.B kein Paypal Konto haben.
Was könnte dann trotzdem – wenn ein Käuferschutz nicht greift oder kein Käuferschutz angeboten wird – eine gewisse Sicherheit schaffen?
Mindestens wäre es wichtig, die Adresse und die Telefonnummer der Verkaufsperson zu kennen. Das kann im Streitfall weiterhelfen. Nur wie kann ich sicher sein, dass die Verkäuferin, der Verkäufer mir im Mailverkehr nicht irgendeine Phantasieadresse bzw. Phantasietelefonnummer mitteilt? Die Ruhrbazillen haben mal überlegt und schlagen drei Verfahrensweisen vor, dass den Käuferinnen und Käufern ein besseres Gefühl geben sollten! Das ganze kostet allerdings Arbeitsaufwand und gegebenenfalls eine Briefmarke. Verkäuferinnen und Verkäufern empfehlen wir generell eines der Verfahren anzubieten. Das schafft schon im Vorfeld Vertrauen gegenüber Käuferinnen und Käufern.

Unsere erarbeiteten Vorschläge haben wir nachfolgend mit sogenannten Klapptexten strukturiert. Klicken Sie auf die Vorschläge und es öffnet sich die Detailansicht. Dort finden Sie einen Link, der die Vorschläge mit Bewertungen auf einer Seite darstellt. Wenn Sie sich für eines dieser Verfahren entscheiden sollten, können Sie auf den entsprechenden Link verweisen und die Verkäuferin oder den Verkäufer bitten, dieses Abwicklungsverfahren anzuwenden. Kommen solche Antworten wie: „Son Quatsch mache ich nicht mit oder: „Hää, überweis mir die Kohle und gut iss“ kann Misstrauen, was die Echtzeit der Verkaufsanzeige betrifft, schon geboten sein. Denn was spricht dagegen, wenn ein Kunde eine Autentizitätsprüfung vornehmen möchte? Hätte Sie als Verkäuferin oder Verkäufer was dagegen?

 

Vorschlag A: postalische Identitätsprüfung
  1. Kunde lässt sich Adresse der Verkaufsperson geben.
  2. Kunde schreibt  einen Code , Z.B: S#2021-Ruhrbazille, und die Handynummer auf einen Zettel und legt diesen in einen Briefumschlag.
  3. Kunde schickt den Brief zu der angegebenen Adresse (Evtl. Brief mit Rückantwort)
  4. Verkaufsperson teilt nach Erhalt des Briefes den Code mit der Bankverbindung per SMS oder einem Messengerdienst mit
  5. Kunde teilt Lieferadresse mit und veranlasst die Übungsweisung
  6. Nach Erhalt des Betrages versendet die Verkauspersonf die Ware.

Vorschlag B: Datentausch via Handy
aus Kundensicht

  1. Geben Sie der Verkaufsperson ihre Handynummer
  2. Lassen Sie sich die Bankverbindung dann via SMS oder Messengerdienst schicken. Optional können Sie sich natürlich auch die Adresse geben lassen.
  3. Haben sie ein gutes Gefühl, teilen Sie Ihre Lieferadresse mit und veranlassen Sie die Überweisung
  4. Nach Erhalt des Betrages versendet der Verkaufsperson die Ware. 

TIPP Erweitern Sie ihre Authentizitätsprüfung, indem sie den Verkäufer, die Verkäuferin nach Punkt 2 anrufen. Sie haben vielleicht noch Fragen zum Artikel. Geben Sie dann noch nicht Ihre Lieferadresse. Bitten Sie um etwas Geduld, weil Sie beispielsweise noch mit ihrer Frau, ihren Mann sprechen müssen.

Glaubwürdigkeitsstufe 3 = geht so, aber besser als nur blindes Vertrauen.

Bewertung:

Es wird auf der Verkaufs-, als auch auf der Kundenseite gute Gründen geben, warum Daten nicht sofort Preis geben werden möchten. Deswegen hier noch ein weiterer Vorschlag C: Die Bildüberprüfung via eMail

  1. Denken Sie sich einen Code aus und teilen Sie diesen der Verkaufsperson in der Interaktionszone der Verkaufsplattform  (Z.B: S3_2021-Ruhrbazille) zusammen mit Ihrer eMail Adresse mit.
  2. Bitten Sie darum handschriftlich den Code auf einem Zettel zu schreiben, um diesen dann auf den Hintergrund zu legen, auf dem auch der Artikel im Verkaufsangebot gelegt wurde. (z.B der Laminatboden, der Schreibtisch oder was auch immer)
  3. Bitten Sie die Verkäuferin bzw. den Verkäufer, den Zettel dort abzufotografieren
  4. Lassen Sie sich das Bild via Mail zusenden
  5. Haben sie ein gutes Gefühl, teilen Sie Ihre Lieferadresse mit und veranlassen Sie die Überweisung
  6. Nach Erhalt des Betrages versendet der Verkäufer, die Verkäuferin die Ware

TIPP Wenn Sie bedenken haben der Verkaufsperson ihre Privatadresse mitzuteilen, sollte Sie vorschlagen einen Paketdienst  zu beauftragen, der Lieferungen zu einem Paketshop anbietet.

Glaubwürdigkeitsstufe 4 = kann man sicher machen. Größeres Restrisiko vorhanden.

Bewertung:

 

Natürlich können Sie auch, um die Authentizität des Angebotes zu überprüfen, einen Mischmasch aus allen drei Vorschlägen wählen.

Macht der Aufwand wirklich Sinn?

Klaro! Ab welcher Kaufsumme die vorgeschlagenen Verfahren gewählt werden, ist sicherlich eine subjektive Risikoabwägung. Bei Kleinstbeträgen ist das Risiko ja überschaubar.
Die Grenze muss also jeder für sich selbst festlegen. Wir sagen mal so pauschal! Je höherwertiger und teurer das Produkt, desto mehr sollten Sie darüber nachdenken, Authentizitätsprüfungen vorzunehmen. Sie können ja z.B. auf diesen Artikel hier verweisen und fragen, ob der- oder diejenige sich auf eines dieser Verfahren einlassen würde. Reagiert die Verkäuferin oder der Verkäufer ablehnend, ist Zweifel an der Echtheit der Verkaufsabsicht durchaus geboten.

  nächste Seite (4):  

1 Trackback / Pingback

  1. Wie nicht Opfer von Fake-Verkaufsangeboten werden? – Die Ruhrbazille

Kommentare sind geschlossen.