Authentizitätsprüfungen bei Privatkäufen

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Vorschlag A:

 

erzählt aus Kundensicht:

  •  Lassen Sie sich die Adresse der Verkäuferin bzw. des Verkäufer geben
  • Schreiben Sie einen Code , Z.B: S#2021-Ruhrbazille, und Ihre Handynummer auf einem Zettel
  • Tüten Sie den Code in einem Briefumschlag ein
  • Schicken Sie den Brief zu der angegebenen Adresse (Wer ganz sicher sein will verschickt den Brief mit Rückantwort)
  • Bitten Sie die Verkäuferin oder den Verkäufer nach Erhalt des Briefes den Code mit seiner Bankverbindung per SMS oder einem Messangerdienst mitzuteilen
  • Haben sie ein gutes Gefühl, teilen Sie Ihre Lieferadresse mit und veranlassen Sie die Übungsweisung
  • Nach Erhalt des Betrages versendet der Verkäufer, die Verkäuferin die Ware

Bewertung Ruhrbazille:

Dieses Verfahren ist mit Arbeit und minimalen Kosten für den Kunden verbunden. Bietet der/die Anbieter_in das Verfahren mit Kostenübernahme (Verrechnung mit dem verhandelten Kaufpreises), könnten Kunden das schon als sehr seriös bewerten. Vielleicht verzichtet ein Kunde dann sogar auf das Verfahren, weil allein durch den Vorschlag die Authentizität des Verkaufenden als sehr hoch seitens des Kunden eingeschätzt wird. Natürlich könnte da auch wieder, wenn man ganz pessimistisch ist, die Gefahr liegen, eine falsche Sicherheit vorgetäuscht zu bekommen. Für Pessimisten wäre es dann immer besser auf so ein Verfahren zu bestehen! Und natürlich. Dadurch, dass Kunden sensible Daten wie Adresse und Handynummer besitzen, kann im Fake-Fall die Polizei besser ermitteln. Das weiß auch ein Verkaufsanbieter. Wir denken: Nur dumme Fake-Verkäufer würde Daten weitergeben. Solche Hühnerdiebe landen dann auch meistens vor Gericht und werden verurteilt. Es dauert aber oftmals sehr lange bis die Verfahren abgeschlossen sind. Und ob die Entschädigungen fließen, weiß keiner, auch wenn Gerichte es anweisen. Manche Fake-Verkäufer_innen reinvestieren ihre Betrugsbeuten in Drogen und sind chronisch Pleite.

Fazit: Glaubwürdigkeitsstufe 2 = ganz OK