Wie kann ich mich vor Fake-Angeboten auf Kleinanzeigenmärkte im Internet schützen?

 zurück zu Seite 1:  

 

Tipps, um Fake-Anzeigen auf die Schliche zu kommen!

Vorweg. Hundertprozentige Sicherheit gibt es leider nicht. Sowohl die Polizei, als auch Verbraucherschutzportale verweisen zurecht immer gerne auf den gesunden Menschenverstand. Sprechen  Sie mit den Verkäufern, achten Sie auf Widersprüche in der Beschreibung, achten Sie auf die Aktivität des Anbietenden und auf die Bewertungen, soweit diese Interaktionen bei den entsprechenden Plattformen angeboten werden.
Achtsam sollten wir immer dann sein, wenn es der erste Artikel ist. Misstrauisch, wenn Artikel  ausschließlich via Versand oder mit dem Hinweis „keine Selbstabholer“ angeboten werden. Denn was spricht bei Privatkäufen gegen die Selbstabholung, wenn es möglich ist?

Über Kommunikation vertrauen schaffen!

Einige schwören auf Email-Verkehr. Andere finden Sprachkommunikation besser. Mit einem Telefonat, noch besser ein Videotelefonat, kann bestimmt größeres Vertrauen aufgebaut werden. Fragen Sie im Rahmen eines Smalltalks warum die Person sich von dem angebotenen Gegenstand trennen möchte oder welche positiven oder negativen Erfahrungen gemacht wurden.

Können Bilder helfen?

Auch Bilder könnten aufschlussreich sein. Verkauft jemand mehrere Artikel, weil er beispielsweise seinen Keller aufräumt, haben die Bilder oft denselben Hintergrund (Laminatboden, Teppich, Regale etc.) Verdächtig dagegen ist, wenn im Hintergrund nichts zu sehen ist. Und trotzdem kann der Schein immer trügen. Ein authentisches Privatkaufbild, dass z.B auf einen Schreibtisch gelegt wurde, kann natürlich auch bei Google irgendwo geklaut worden sein. Macht das Bild den Eindruck, dass es irgendwie in einer Verkaufsausstellung abfotografiert wurde- sofort Finger weg!

Zahlungsabwicklung!

Die Polizei empfiehlt, gerade beim Kauf hochwertiger Artikel, die Hilfe von Treuhanddiensten.

In solchen Diskussionen taucht dann immer der Name PayPal auf. Eine Transaktion sollte hier niemals über die PayPal-Funktion „Geld an Freunde und Familie versenden“ getätigt werden. Wird  ein Käuferschutzfall eröffnet, verlangt PayPal dann einen Versandnachweis vom Verkäufer.


  nächste Seite (3):  

1 Trackback / Pingback

  1. Wie nicht Opfer von Fake-Verkaufsangeboten werden? – Die Ruhrbazille

Kommentare sind geschlossen.